Grillen auf dem Balkon – wann es erlaubt ist

Grillen auf dem Balkon – wann es erlaubt ist

Grillen ist einer der Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen. Sobald die Sonne das erste Mal zwischen den Wolken hervorblickt, glühen die Holzkohlegrills nahezu überall. Wer keinen Garten hat, weicht gerne auf den Balkon aus. Doch ist das eigentlich erlaubt?

Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt

Der Gesetzgeber verbietet das Grillen auf dem Balkon nicht. Solange Sie sich angemessen verhalten und Ihre Nachbarn nicht durch starke Rauchentwicklung oder Lärm belästigen, spricht einem Grillfest auf dem Balkon nichts entgegen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Miet- oder eine Eigentumswohnung handelt.

Wann das Grillen auf dem Balkon verboten ist

Auch wenn es kein offizielles Verbot gibt, kann es sein, dass Sie auf Ihrem heimischen Balkon nicht grillen dürfen. Das ist immer dann der Fall, wenn eine entsprechende Klausel in Ihrem Mietvertrag zu finden ist. Sollte in der Hausordnung ein Grillverbot vermerkt sein, gilt dieses ebenfalls. Bevor Sie sich einen teuren Grill anschaffen und Ihren Kühlschrank mit Grillfleisch füllen, sollten Sie also einen Blick in Mietvertrag und Hausordnung werfen.

Doch auch ohne ein Verbot seitens des Vermieters kann es sein, dass das Grillen auf dem Balkon nicht erlaubt ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Gefahr besteht, dass Rauchschwaden oder sogar Funken in die Wohnung eines Nachbarn gelangen. Bei direkt aneinandergrenzenden Balkons kann das durchaus passieren. In diesem Fall halten Sie am besten Rücksprache mit Ihrem Nachbarn und fragen, ob es für ihn okay ist, wenn Sie ab und zu grillen. Wenn er das verneint, sollten Sie das Risiko besser nicht eingehen.

Wie Sie Rauch vermeiden können

Sie schwören auf den Holzkohlegrill und lieben den unvergleichlichen rauchigen Geschmack, den er kreiert? Dann haben wir eine schlechte Nachricht für Sie, denn Sie werden ihn nicht ohne Rauchentwicklung nutzen können. Allerdings gibt es ein paar Tricks, die dabei helfen, den Rauch zumindest ein wenig zu reduzieren:

  • hochwertige Briketts mit geringer Rauchentwicklung kaufen
  • Briketts an einem trockenen Ort lagern, denn feuchte Briketts rauchen deutlich stärker
  • verwenden Sie einen Anzündkamin

Tipp: Wenn Ihnen das Grillen mit Holzkohle nicht so wichtig ist, können Sie auch auf Alternativen wie den Elektro- oder den Gasgrill zurückgreifen. Mit diesen Varianten ist das rauchfreie Grillen möglich, sodass sich Ihre Nachbarn eigentlich über nichts beschweren dürften.

Alternativen zum Grillen auf dem Balkon

 

Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß gegen das Grillverbot?

Sollten Sie trotz eines ausdrücklichen Verbots in Ihrem Mietvertrag auf Ihrem Balkon grillen, begehen Sie eine Vertragsverletzung. Diese kann der Vermieter mit einer Abmahnung und schließlich sogar mit einer Kündigung ahnen. Sie tun also gut daran, sich vorab gründlich zu informieren, wie die Regelungen in Ihrem Mietshaus sind. Auch wenn kein Verbot durch den Vermieter vorliegt, raten wir Ihnen, vorab mit Ihren Nachbarn zu sprechen und eine Regelung zu finden, die für alle in Ordnung ist. Sonst riskieren Sie unter Umständen einen Rechtsstreit.

Was ist mit dem Elektrogrill?

Viele Mieter denken, dass Sie das Grillverbot in ihrem Mietvertrag oder der Hausordnung nicht betrifft, da sie sowieso einen Elektro- oder Gasgrill verwenden. Das ist leider ein Trugschluss. Nur wenn diese beiden Grillarten explizit vom Verbot ausgenommen sind, dürfen sie dennoch auf dem Balkon verwendet werden. Sofern kein Verbot seitens des Vermieters vorliegt, kann der Gas- oder Elektrogrill aber meist bedenkenlos genutzt werden, da hier keine Gefahr der Rauchentwicklung besteht. Nehmen Sie dennoch Rücksicht auf Ihre Nachbarn und belästigen Sie diese nicht mit lauten Grillpartys bis spät in die Nacht.

Welche Regeln gelten bei Eigentumswohnungen

Selbst wenn Ihnen die Wohnung gehört, dürfen Sie auf Ihrem Balkon nicht einfach schalten und walten, wie Sie wollen. Schließlich sind Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft, sodass eine allgemeine Rücksichtnahme aufeinander angesagt ist. Deswegen gilt genauso wie bei Mietwohnungen, sofern nicht anders festlegt: Grillen ist unter Rücksichtnahme nicht grundsätzlich verboten, darf aber die Nachbarn nicht belästigen.

Doch auch in Eigentumswohnungen kann es ein Grillverbot auf dem Balkon geben. Das kann in folgenden Regelwerken vermerkt werden:

  • Teilungserklärung
  • Gemeinschaftsordnung
  • Hausordnung

Sie sollten also in eigenem Interesse in allen drei davon nachlesen, wie die Regelung bei Ihnen aussieht.

Alternativen zum Grillen auf dem Balkon

Sie möchten nichts riskieren oder haben gar keinen Balkon, auf dem Sie grillen könnten? Dann können Sie auch auf öffentliche Flächen ausweichen. In vielen Parks, Grünanlagen und Auen sowie an Seen und Flüssen gibt es oft öffentliche Grillstellen, die von jedermann kostenlos genutzt werden können. Manche davon sind sogar richtig komfortabel. Sie bieten neben einem festen Grill auch eine kleine überdachte Hütte mit Sitzplätzen. Doch auch öffentliche Grillwiesen gibt es in vielen Städten und Kommunen. Dort ist das Grillen mit einem selbst mitgebrachten Grill unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Einweggrills sind allerdings häufig nicht gestattet, da sie die Grasnarbe beschädigen können. Kleine Kugelgrills mit Beinen sind hier die bessere Wahl.

Nicht zu empfehlen ist das Wildgrillen an nicht eindeutig als Grillplatz gekennzeichneten Flächen. Das kann mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.

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